Welche Brennstoffe sind geeignet?
Bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, unbedingt die Bedienungsanleitung der Feuerstätte lesen. Es dürfen entsprechend der Kleinfeuerungsanlagenverordnung nur geeignete Brennstoffe wie z.B. naturbelassenes stückiges trockenes Holz, Holzbriketts und Braunkohlenbriketts eingesetzt werden. Denken Sie daran, Ihre Feuerstätte für Festbrennstoffe ist keine Müllverbrennungsanlage. Abfälle, Plastik, Pappen, feuchtes bzw. behandeltes Holz (gestrichen, lackiert, imprägniert), Spanplatten usw. dürfen nicht verbrannt werden.
Das Verbrennen von ungeeigneten Stoffen führt zu erheblicher Umweltbelastung, verbunden mit Nachbarschaftsbeschwerden. Seien Sie kein Umweltmuffel! Tragen Sie dazu bei, Vorbehalte gegenüber Festbrennstoffen abzubauen.
Darüber hinaus schadet der Einsatz von ungeeigneten Stoffen Ihrer Feuerstätte und dem Schornstein.