Wie müssen Fußböden geschützt werden?
Fußböden aus brennbaren Baustoffen vor den Feuerraumöffnungen von Kaminöfen müssen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt werden. Dieser Belag muss sich auf mind. 50 cm nach vorn und mind. 30 cm zu den Seiten erstrecken.
Welcher Abstand zu Wänden ist erforderlich?
Die Hersteller von Kaminöfen geben den erforderlichen Abstand der Geräte zu brennbaren Bauteilen oder Wänden aus oder mit brennbaren Bauteilen in Ihrer Aufstellanleitung vor. Dieser kann variieren und bis zu 40 cm betragen. Es wird häufig ein unterschiedlicher Abstand zu den Seiten oder nach hinten gefordert. Im Strahlungsbereich der Scheibe beträgt der Mindestabstand 80 cm, kann jedoch auch größer sein. Zu beachten ist, dass Wände, die z.T. aus brennbaren Bauteilen bestehen (z.B. Holzunterkonstruktion) als brennbares Bauteil angesehen werden.