Welche Anforderungen bestehen an einen Kaminofen?
Um einen Kaminofen in Deutschland betreiben zu dürfen, muss er nach der deutschen Kaminofennorm DIN 18891 bzw. der europäischen Norm DIN EN 13240 geprüft sein. Dies wird durch ein Typenschild, auf dem die technischen Daten zu finden sind, durch das „Ü-Zeichen“ (Überwachungszeichen) mit dem Hinweis auf die DIN 18891 oder das CE-Zeichen dokumentiert. Geräte ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht verwendet werden.
Worin unterscheiden sich die Bauarten 1 und 2 ?
Kaminöfen der Bauart 1 haben selbstschliessende Türen (Federmechanismus) und sind ausschließlich für den Betrieb mit geschlossenem Feuerraum zugelassen. Kaminöfen der Bauart 2 können sowohl offen wie auch geschlossen betrieben werden. Für diese Geräte gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden. Außerdem müssen Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein haben (Mehrfachbelegung ausgeschlossen).